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Um was geht es?

Die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Gemeinde Emmen beantragen gestützt auf Art. 16 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 38 des Gemeindegesetzes in Form der Anregung:

«Der Gemeinderat unterstellt die Gemeinde Emmen dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (SRL Nr. 898).»

Warum es die Initiative braucht

Emmen gehört zu den wenigen Gemeinden der Zentralschweiz, in denen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen noch eine bezahlbare Wohnung finden. Doch dieser Wohnraum gerät unter Druck. Weil in der Stadt Luzern und den Nachbargemeinden kaum noch Wohnungen frei sind, suchen immer mehr Menschen ihr Zuhause in Emmen. Damit lohnt es sich für manche Eigentümer, ältere Wohnungen umfassend zu sanieren, den langjährigen Mietenden zu kündigen und danach deutlich teurer zu vermieten.

Neubauten schaffen hier keinen Ersatz, denn sie sind naturgemäss teurer als bestehende Wohnungen. Darum müssen wir die günstigen Wohnungen schützen, die es heute schon gibt.

Was die Initiative bewirkt

Mit der Unterstellung unter das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (GEW) brauchen Umbauten und Sanierungen, die zu einem wesentlich höheren Mietzins führen und die Aufhebung von Wohnungen, eine Bewilligung des Gemeinderats. Sinnvolle Erneuerungen, auch energetische, bleiben möglich. Die Gemeinde kann aber eingreifen, wenn eine Sanierung vor allem dazu dient, die Mieten in die Höhe zu treiben. Die Unterstellung ist zeitlich befristet.

Mit Ihrer Unterschrift setzen Sie ein klares Zeichen: Emmen soll aktiv Wohnpolitik betreiben und den preisgünstigen Wohnraum schützen, damit Emmen ein Zuhause für alle bleibt.

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